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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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Kg. F. bestätigt mit Rat der Kff. Fürsten und Reichsuntertanen Wilhelm von Sombreff, Herrn zu Reckheim, und seinen Erben alle von Kaisern und Königen, insbesondere von K. Karl IV. 13562 für seine Herrschaft Reckheim erteilten Rechte und Privilegien und erweitert sie um einen ewigen Zoll. Dieser soll zu Wasser und zu Land gleich wie in benachbarten Städten, Märkten und Dörfern erhoben, nicht aber von unter der Herrschaft des Reiches3 stehenden Personen entrichtet werden. Er gebietet dem Begünstigten, dieses Privileg mit dem Hinweis auf Strafzahlungen bei Nichtentrichtung des Zolles an geeigneten Orten bekanntmachen zu lassen.

Originaldatierung:
Am virten monaths tag septembris (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht; wie die Datierung erkennen läßt, wohl in Lat. - Kop.: Inseriert in der Bestätigung K. Ferdinands III. von 1646 Februar 22, die in einer von dem Reichskammergerichts-Lektor Johann Adam Niderer beglaubigten Abschrift vorliegt im Bundesarchiv Koblenz, Außenstelle Frankfurt (Sign. AR 1 - FG/462 [n. 2]), Pap. (17. Jh.).

Druck: Lünig, Reichsarchiv 22 S. 896-898 n. 21 (deutsche Übersetzung); ebd. S. 879f. n. 4 (Latein). Lit.: ChestretDe Haneffe, J. de, Histoire de la seigneurie impériale de Reckheim, in: Publications de la société historique et archéologique dans le duché de Limbourg 10 (1873), S. 1-96, 552-553 (bes. S. 31ff.).

Anmerkungen

  1. 1Kg. F. war zu dieser Zeit schon am Oberrhein (vgl. die entprechenden Nachweise bei Chmel). Offenbar handelt es sich hier um eine auf Frankfurt bezogene Rückdatierung.
  2. 2Nicht in RI VIII.
  3. 3In der von Lünig, Reichsarchiv 22 S. 879f. n. 4 gedr. lateinischen Fassung steht die Wendung ad regimen imperii pertinentes. Daraus resultierte in der deutschen Übersetzung der mißverständliche, weil einen späteren Verfassungsstand wiedergebende Ausdruck Reichsregiment.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 60, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-09-04_1_0_13_8_0_12068_60
(Abgerufen am 19.04.2024).