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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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Kg. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Friedberg mit, er habe von den sechs im Rat ihrer Stadt sitzenden Burgmannen erfahren, daß sich etliche Bürger unter Gewaltanwendung und Mißachtung der Rechte des Schultheißen das Stadtgericht angemaßt hätten, wodurch sie und andere, die ihm als eynem romischen kunig zusteen, Schaden nähmen. Er befiehlt ihnen daher ernstlich, die Missetäter zur Beendigung ihres Tuns anzuhalten und den Schultheißen als Vorsitzenden des Gerichts anzuerkennen, als herkomen ist, und weist sie darauf hin, daß er alsbald selbst in die obernlannde des Reichs kommen und die Angelegenheit klären werde.

Originaldatierung:
An suntag vor sandt Anthonientag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im Hess. StA Darmstadt (Sign. A 3 Friedberg 1442 Januar 14), Pap., rotes S 12 rücks. aufgedrückt.

Vgl. Schilp, Reichsburg Friedberg S. 201.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-01-14_3_0_13_8_0_12017_9
(Abgerufen am 29.03.2024).