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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, daß seine ihnen vor wenigen Tagen erteilte Genehmigung1, straffällig gewordene Personen in der Stadt Köln, deren Gefangennahme ihnen nach altem Herkommen zustehe, vor der Auslieferung an den Greven und die Schöffen des Hohen Gerichts zu verhören, auf den Widerspruch Eb. Hermanns (IV.) von Köln gestoßen sei, der ihm durch seine potschafft erklärt habe, diese Genehmigung widerspräche den Freiheiten und Gerechtigkeiten der Kölner Kirche und sollte widerrufen werden. K. F. erklärt nun, daß er den Frieden habe fördern, nicht aber neuen Streit zwischen ihnen und dem Eb. habe entfachen wollen und setzt daher auf montag nach sannd Bartholomes des heiligen zwelfpoten tag (August 26) am ksl. Hof vor sich oder seinen Beauftragten einen Tag an, auf welchem die Angelegenheit gütlich oder sonstwie geregelt werden soll, und hebt bis dahin die erteilte Bewilligung auf.

Originaldatierung:
Am dreytzehenden tag des moneds juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Collen (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 21/1, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 837.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 840, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-06-13_1_0_13_7_0_12007_840
(Abgerufen am 29.03.2024).