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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. bekundet, daß ihn Bürgermeister und Rat der Stadt Köln durch ihre pottschaft davon unterrichtet haben, daß sie sich zum allgemeinen Wohl mit Eb. Hermann (IV.) von Köln und Hz. Wilhelm (IV.) von Jülich-Berg auf den Schlag einer neuen Silbermünze verständigt hatten, von der 24 auf einen oberländischen rheinischen Gulden kommen sollen. Dabei sei auch vereinbart worden, die jetzt in ihren Ländern gängige Münze, welche ettwas geringschetzich sei, für eine befristete Zeit neben der neuen Münze, in irem werd, darauff gesetzt, im Verkehr zu belassen, und daß alle in ihren Gebieten fälligen Renten, Erbgülten und Leibgedinggelder, welche in den vergangenen 20 Jahren gekauft worden seien, mit der zum Zeitpunkt des Kaufs gängigen Münze bezahlt werden dürfen, alles spätere aber mit oberländischen rheinischen Gulden oder der gen. neuen Silbermünze bezahlt und abgelöst werden müsse. Auf Bitten der Kölner stimmt K. F. diesem Vertrag vorbehaltlich seiner und des Reiches Obrigkeit zu und gebietet allen Reichsuntertanen bei Strafe seiner und des Reichs schweren Ungnade und von 50 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an die Stadt Köln, Bürgermeister und Rat der Stadt Köln in diesem Münzrecht zu schützen.

Originaldatierung:
Am sebenundtzweintzigisten tag des monets aprilen.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Rta Sixtus Olhafen (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. HUA 3/14598), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedr. an Ps. - Kop.: Abschrift d. 15. Jhs. not. begl. v. Matthias Emmerichs, ebd. (Sign. HUA Kopiar 4, fol. 202r-203v) (17. Jh.).

Reg.: Chmel n. 8936. - Mitt. StK 39, S. 104.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 839, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-04-27_4_0_13_7_0_12006_839
(Abgerufen am 20.04.2024).