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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. bekundet, Bürgermeister und Rat der Stadt Köln hätten ihm durch ihre pottschaff angezeigt, daß sie von seinen Vorgängern und ihm1 gleich anderen Reichsstädten die Freiheit besäßen, zum Wohl ihres Gemeinwesens Ordnungen, Satzungen, Gebote und Verbote zu erlassen und deren Nichtbefolgung zu ahnden, daß aber etliche Personen versuchten, ihrer Strafe durch Einlegen der Appellation zu entgehen, wodurch ein loeblich und gut regiment der Stadt unmöglich werde, zumal sich in ihr ein grosse menig volcks, die on forcht und straffe nicht regirt moechten werden, aufhalte. Auf ihr Anrufen hin bestimmt K. F. daß Bürgermeister und Rat der Stadt Köln bei den erwähnten Freiheiten und Gewohnheiten bleiben sollen und erklärt Appellationen, die gegen besagte Bußen eingelegt werden, für kraftlos, behält sich aber seine und des Reiches Obrigkeit vor. Er gebietet allen Reichsuntertanen bei Strafe seiner und des Reiches schweren Ungnade und von 50 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an die Stadt Köln, die Kölner Freiheiten und Gewohnheiten sowie diese ksl. Satzung zu achten und Beeinträchtigungen zu verhindern.

Originaldatierung:
Am sybenundzweintzigisten tag des monets aprillen.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Rta Sixtus Ohlhafen (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. HUA 3/14595), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedr. an Ps. - Kop.: Abschrift ebd., beiliegend (17. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. HUA Kopiar 4, fol. 205v-207r) (15./16. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Actus et processus 3, fol. 104r-106v) (17. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Abtlg. 1001, Alfter, n. 12, S. 269-272) (18. Jh.).

{Druck: Lünig, Reichsarchiv 13 S. 368f. n. 17.}

Reg.: Chmel n. 8935. - Gengler, Codex juris municipalis, Bd. 1, S. 595, n. 293. - Mitt. StK 39, S. 103.

Anmerkungen

  1. 1Bezüge unklar.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 836, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-04-27_1_0_13_7_0_12003_836
(Abgerufen am 19.04.2024).