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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, er wolle ihren Streit mit dem Hofrichter und den Urteilsfindern des Hofgerichts zu Rottweil, der vor dem ksl. Kammergericht nicht entschieden sei, gütlich ausgleichen und befiehlt ihnen daher die Entsendung ihrer bevollmächtigten pottschafft auf den nächsten montag nach dem suntag Invocavit in der vassten (1493 Februar 25) an den ksl. Hof, wo sich auch der bevollmächtigte Anwalt der Gegenpartei einfinden werde. Vom Ausgang der Verhandlungen unberührt bleiben die bereits an die Gegenpartei ausgegangene Ladung zum Kammergerichtsprozeß 1 wie auch die beiderseitigen Rechtspositionen.

Originaldatierung:
Am sambstag nach aller heiligen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der stat Collen (Adresse, Blattmitte). - Colln und Rottwil (unterer Rand). - Anno etcetera 93, 3a januarii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 16/5, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 829.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 830, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-11-03_3_0_13_7_0_11997_830
(Abgerufen am 19.04.2024).