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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, sein Arzt Heinrich von Wellis, Propst des Stiftes zu Arnheim, und sein Sekretär Johannes Laventaler, Domherr zu Passau, hätten ihm berichtet, daß sie vor einigen Jahren dem sich jetzt in Köln aufhaltenden Gottfried Terhorst von Kempen Geld zur Weiterleitung an ihre Prokuratoren in Rom ausgehändigt hätten, ohne daß es jemals seinen Bestimmungsort erreicht hätte. Darauf hatte Heinrich von Wellis den Gottfried Terhorst auf seinen Geldanteil mit Erfolg in Rom verklagt und nach dessen weiterer Weigerung den päpstlichen Bann erwirkt, um den sich jener aber bislang nicht gekümmert habe. K. F. fordert sie (Adr.) nun auf, die Angelegenheit zu untersuchen und ggf. Gottfried Terhorst zur Bezahlung der Schuld oder zu einem gütlichen Vergleich zu veranlassen.

Originaldatierung:
Am sambstag vor dem suntag Letare.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der stat Coellen (Adresse, Blattmitte). - Artz (unterer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 16/5, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 824, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-03-31_1_0_13_7_0_11991_824
(Abgerufen am 28.03.2024).