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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, Casius Hackeney habe ihm für sich und seine Geschwister geklagt, daß sein gleichnamiger Vater einst ermordet worden und dabei etliches Hab und Gut abhanden gekommen sei, dann aber von ihren (Adr.) Ratsfreunden in Verwahr genommen werden konnte. Da die Zusage auf Rückgabe der beschlagnahmten Güter, die sie seinem in dieser Sache tätig gewordenen Sohn Kg. (Maximilian) gemacht haben, bislang nicht eingehalten worden sei, befiehlt er ihnen deren unverzügliche Auslieferung.

Originaldatierung:
An sambstag nach sannd Johanns tag zu sonnwennden.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der stat Coellen (Adresse, Blattmitte). - Anno etcetera 91, penultima julii (Juli 30) (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 16/3, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 809, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-06-25_4_0_13_7_0_11976_809
(Abgerufen am 28.03.2024).