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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, als er neulich Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg unter Androhung merklicher Strafen aufforderte1, ihre Mitbürger bei rheinauf- und rheinabwärts gerichteten Fahrten zu veranlassen, am Kölner Stapel ihre Waren und ihr Hab und Gut niederzulegen und den ihnen (Adr.) verliehenen Zoll2 zu zahlen, habe er nicht gewußt, daß die Nürnberger, wie sie nun anzeigten, von seinen Vorgängern ausdrücklich vom Zoll zu Köln befreit worden waren, und die Kölner ihrerseits in Nürnberg Zollfreiheit genießen, eine Gewohnheit, die lange unbestritten gewesen sei. Daher befiehlt er ihnen die Beachtung der Nürnberger Privilegien.

Originaldatierung:
Am pfintztag sannd Blasien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der stat Coellen (Adresse, Blattmitte). - Nurenberg zoll halben zu Coln (unterer Rand). - Anno etcetera 91, 10. marcii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 16/3, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 799.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 479 u. n. 532.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 800, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-02-03_2_0_13_7_0_11967_800
(Abgerufen am 28.03.2024).