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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, daß er dem Johann von Bockum, Lehrer der Rechte, Dechant zu Düsseldorf, befohlen hatte, nach Vorlegen eines credentzbriefs1 mit ihnen über die Ausfertigung einer verschreibung für ihren Bürger Johann Muysgin zu sprechen, um ihm (K. F.) dann diese verschreibung zu überbringen, damit Muysgin gemäß dem von ihm (K. F.) zwischen jenem und ihnen zustande gebrachten vertrag wie jeder andere Bürger sicher und unbeschwert in der Stadt Köln wohnen könne. Erst wenn die Ausfertigung der verschreibung nach dem Muster einer ihm mitgegebenen coppey geschehen sei, sollte der Dechant ihnen etliche ksl. Mandate betr. den Zoll zu Köln aushändigen2, bei verweigerter Ausfertigung aber die Mandate wieder zurückbringen. Nun sei der Dechant aber trotz eines eidesstattlichen Gelöbnisses seiner Pflicht gar nicht nachgekommen, weshalb K. F. sie auffordert, ihm die gen. verschreibung und versorgknusz nach dem Muster der diesem Schreiben beiliegenden Abschrift der erwähnten coppey zuzuschicken, und zwar mit diesem Boten binnen 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens und ohne Rücksicht darauf, ob sie sie schon dem Dechanten gegeben haben. Dafür wolle er ihnen auf Anrufen zur Handhabung des genannten Zolls beistehen, erwartet aber eine solche Bitte durch eine andere Person als den erwähnten Dechanten, dann unss ganntz nit gemeint ist, dem vorgemelten dechant hinfur hanndlung bey unns zu gestatten. Sollten sie Verstöße gegen die gen. verschreibung zulassen, werde er die erwähnten Mandate widerrufen und gegen sie als Frevler am Reich und Verächter der ksl. Majestät vorgehen, Muysgin aber beim vertrag bewahren.

Originaldatierung:
An sambstag sannd Erharts tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewn, burgermeister und rate der stat Coellen (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im HAStK (Sign. Köln und das Reich 16/3, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift, dem Org. beiliegend (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 794.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 794 Anm. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 798, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-01-08_1_0_13_7_0_11965_798
(Abgerufen am 28.03.2024).