[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7
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K. F. beglaubigt bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln seinen Rat Johann von Bockum, Lehrer der Rechte, Dechant zu Düsseldorf, zur Entgegennahme ihrer Sicherheitsverschreibung für ihren Bürger Johann Muysgin gemäß dem seinerzeit von ihm (K. F.) zwischen ihnen und besagtem Muysgin zustande gekommenen vertrag. Wenn dies geschehen sei, dürfe sein Rat ihnen etliche ksl. Mandate betreffend den Zoll zu Köln aushändigen1 und ihnen trost und hilf von unns zusagen. K. F. fordert sie daher auf, die gen. verschreibung im Interesse ihrer Stadt unverzüglich auszustellen, andernfalls sein Rat gemäß dessen Gelöbnis die besagten Mandate wieder mitnehmen, er (K. F.) aber Muysgin dennoch gemäß dem vertrag behandeln werde.
- Originaldatierung:
- An montag vor des heiligen crewcz tag exaltacionis.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rat der stat Collen (Adresse, Blattmitte). - Anno etcetera 90, 16. octobris (Empfängervermerk auf der Rücks.).
Überlieferung/Literatur
Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 16/2, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.
Anmerkungen
Registereinträge
- Bockum (Stadtteil von Krefeld, Nordrhein-Westfalen), Johann von ~, Lehrer der Rechte, Dechant zu Düsseldorf, Rat Friedrichs III.
- Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), Stadt
- Köln (Nordrhein-Westfalen), Stadt
- Linz (Oberösterreich), Stadt
- Muysgin, Johann, Bürger zu Köln, Schöffe am Kölner Gericht St. Severin
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 7 n. 794, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-09-13_1_0_13_7_0_11961_794
(Abgerufen am 29.03.2024).