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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, er habe die Ebb. (Berthold) von Mainz und (Johann) von Trier, Pfgf. Philipp bei Rhein und Ldgf. Wilhelm d. J. von Hessen wegen des mit ihnen bestehenden Streits über den Kölner Zoll zur gütlichen oder rechtlichen Austragung peremptorisch auf den letzten tag des monets julii vor sich oder seinen Beauftragten an den ksl. Hof befohlen und ihnen geboten, auf dem Rhein wie in alter Zeit freien Verkehr zuzulassen1. Er gebietet ihnen die Beschickung des gen. Tages mit ihrem vollmächtigen Anwalt, fordert sie auf, den Zoll bis dahin ruhen zu lassen, und kündigt Weiterverhandlung auch für den Fall an, daß sie nicht erscheinen werden.

Originaldatierung:
Am achtzehenden tag des monets aprilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Mandat an die stat Collen zol halben (oberer Rand). - Lectum in consulatu anno 90, 14. maii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Handel 109 VI, n. 13), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Druck: John, Der Kölner Rheinzoll, S. 70, n. 9. - Siehe auch ebd., S 15f.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 782, n. 783, n. 784, n. 785.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 786, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-04-18_5_0_13_7_0_11953_786
(Abgerufen am 25.04.2024).