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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. quittiert Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln die Zahlung von 6000 guten oberländischen fl. rh. die sie zur Befreiung des röm. Königs (Maximilian) für die am vergangenen ersten tag des monets may beginnenden und am letzten tag des monets septembris endenden 5 Monate entrichtet haben. Wenn die aus dem Reich zur Befreiung gestellte Hilfe vor Ablauf der 5 Monate enden sollte, werde die Stadt die anteilige Summe aus dem Geld, das sie ihm jährlich aus dem Kölner Zoll schulde, zurückerhalten; bei längerem Dienst müsse sie anteilig weiterzahlen.

Originaldatierung:
Am siebenden tag des monets may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Rta Mathias Wurm (Blattmitte). - Quittantz Colln hilfhalb (rechter Rand, zweites Drittel).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. HUA 1/14199), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedr. an Ps.

Reg.: Chmel n. 8280; Mitt. StK 39, S. 63.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 751, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-05-07_1_0_13_7_0_11918_751
(Abgerufen am 25.04.2024).