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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. nimmt gegenüber Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln Bezug auf seine Mandate vom 6. und 16. März d. J.1 und weist darauf hin, daß der Befehl, sich am 23. April im Feld bei Köln einzufinden, durch die Gestellung der von seinem Enkel (sun!), Ehz. Philipp von Österreich, Hz. von Burgund, erbetenen klein eylend hilff nicht erfüllt sei; denn der Auftrag dazu sei ohne Kenntnis seiner gen. Mandate erfolgt und reiche für das Vorhaben, von dem das Leben des Königs und das Anseben von Reich und dewtscher nacion abhänge, bei weitem nicht aus. Er befiehlt ihnen daher, sich unabhängig von dem Gesuch Ehz. Philipps am gen. Tag im Feld bei Köln mit ganzer Macht einzufinden. Er werde in ungefähr sechs Tagen zu ihnen stoßen. Köln solle also dazu beitragen, daß der König und seine Lande, die er (K. F.) dem Reich und dewtscher nacion zu gut durch sein persone und swere sorgfeltig arbeit widerumb zu dem heiligen reiche bracht, nicht in die Hände Kg. (Karls VIII.) von Frankreich noch annder frembder nacion fallen.

Originaldatierung:
Am donerstag vor dem suntag Quasi modo geniti.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der stat Collen (Adresse, Blattmitte). - Anno 88, 15. aprilis (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/12, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 745 u. n. 746.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 749, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-04-10_1_0_13_7_0_11916_749
(Abgerufen am 28.03.2024).