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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Eb. Hermann (IV.) von Köln mit, der Papst habe dem ksl. Diener Veit Rosmann ein Reservat auf ein Kanonikat in den Stiftern Köln und Straßburg erteilt, und daß dessen Prokurator, als er das durch Tod des Peter von Büllesheim vakant gewordene Kanonikat samt Präbende zu St. Gereon in Köln für ihn in Besitz nehmen wollte, vom dortigen Kapitel wegen anderer Mitbewerber zur Klärung des besseren Rechts nach Rom verwiesen worden sei. Angesichts der Tatsache, daß das päpstliche Reservat nicht aufgehoben wurde, meint K. F. besäße sein Diener ohne Zweifel das bessere Recht, und bittet ihn (Eb.) daher um seinen Beistand beim Kapitel von St. Gereon, dem er auch noch schreiben werde2.

Originaldatierung:
An montag nach purificationis Marie (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.). - KVv: Dem erwirdigen Herman erczbischove zu Coellen, des heiligen roemischen reichs durch Italien erczcanczler, unserm lieben neven und curfuersten (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/12, sub dato) (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Peter von Büllesheim ist 1488 Juni 6 tot: UB St. Gereon, n. 617. Das genaue Sterbedatum steht nicht fest. 1488 Juni 6 wird sein Testament noch vollstreckt, so daß mit Rücksicht auf den Ausstellungsort und K. F.'s Itinerar (vgl. Chmel) 1488 als Ausstellungsjahr in Frage kommt.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 744.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 743, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-02-04_1_0_13_7_0_11910_743
(Abgerufen am 29.03.2024).