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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. überträgt Hz. Wilhelm (IV.) von Jülich und Berg den Fall des Hermann aus dem Sewffen, der stets gegenüber jedem, der Forderungen an ihn zu haben glaubt, nach der Stadt Köln Freiheit und Herkommen sich zu verantworten bereit war, aber dennoch von Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln und etlichen Kölner Bürgern wider Freiheit und Privilegien der Stadt Köln vor das dortige geistliche Gericht gezogen worden sei. Er soll beide Parteien vorladen, verhören, ggf. Zeugen befragen und evtl. zur Aussage zwingen, eine gütliche Einigung versuchen oder aber Recht sprechen. Bei Nichterscheinen einer Partei soll er weiter verhandeln.

Originaldatierung:
Am newnten tag des monedts januarii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org.. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/12, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 741, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-01-09_1_0_13_7_0_11908_741
(Abgerufen am 19.04.2024).