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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt den Ebb. Berthold von Mainz, Hermann von Köln und Johann von Trier, Pfgf. Philipp bei Rhein, den Ldgff. Wilhelm d. Ä. und Wilhelm d. J. von Hessen, Hz. Wilhelm von Jülich-Berg, Hz. Johann von Kleve sowie Bürgermeistern und Räten der Städte Aachen, Köln, Lübeck, Frankfurt, Koblenz, Boppard, Andernach, Neuss, Bonn und allen anderen Kff. Fürsten, Prälaten, Gff. Freien Herren und Reichsuntertanen, die mit diesem Mandat oder dessen beglaubigten Abschriften angegangen werden, mit, daß die Fährleute auf dem Rhein zu Köln wegen ihres Ungehorsams und der Verachtung der ksl. Majestät auf Klage des Kammerprokuratorfiskals mit ksl. Kammergerichtsurteil in seine und des Reiches Acht erklärt worden seien, welche von ihm - wie üblich - öffentlich bekannt gemacht wurde1. Daher gebietet er ihnen, die Fährleute und ihre mehr als 14 Jahre alten Söhne als Ächter und Aberächter in ihren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Gerichten und Gebieten nicht mehr zu beherbergen und zu versorgen und untersagt ihnen Handel und Gemeinschaft mit jenen. Vielmehr sollen sie sie solange arrestieren und pfänden, bis sie zum Gehorsam gegenüber ihm und dem Reich zurückkehren und seine und des Reiches Gnade wiedererlangen. Was sie gegen die Geächteten unternehmen, ist nicht als Frevel aufzufassen und nicht rechenschaftspflichtig. Gegen diejenigen, welche sein Gebot mißachten, wird er wie gegen die Geächteten selbst vorgehen.

Originaldatierung:
Am sibennden tag des moneds novembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Rta Mathias Wurm (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. HUAZU sub dato), Perg., S an Ps. ab und verloren (Urk. offenbar kanzelliert). - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Handel, Nachtrag n. 40, sub dato) (15. Jh.).

Reg.: Chmel n. 8178.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 732.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 733, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-11-07_2_0_13_7_0_11900_733
(Abgerufen am 29.03.2024).