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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. der mit der Antwort von Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln auf sein Mandat betreffend die dortigen Fährleute1 nicht einverstanden ist, befiehlt den Kölnern nochmals unter Hinweis auf ihre Pflichten gegenüber ihm und dem Reich und unter Androhung der in dem ergangenen Mandat vorgesehenen Strafe, seinem Befehl und den Verfügungen seines Rates und Kammerprokuratorfiskals Johann Kellner strikt nachzukommen, andernfalls er ohne weitere Mahnung gegen sie vorgehen werde.

Originaldatierung:
Am zwenundzweintzigisten tag des monets marcy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Mandat [...] fergen zu Collen (oberer Rand). - Lect(a) in consulatu feria 3a post Judica (April 3) anno etcetera 87 (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Handel, Nachtrag, n. 40, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 723.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 724, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-03-22_1_0_13_7_0_11891_724
(Abgerufen am 29.03.2024).