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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. beurkundet die Einwände, welche Eb. Hermann (IV.) von Köln und Bürgermeister und Rat der Stadt Köln gegen das ksl. Zollprivileg für Hz. Wilhelm (IV.) von Jülich-Berg erhoben hatten, und hält im Unterschied zu der darüber am selben Tag bereits ausgestellten Urkunde1 fest, daß der Hz. als Reaktion auf den Protest den Zoll von Lülsdorf in die Herrschaft Löwenburg verlegen wollte, worüber aber eine Fehde auszubrechen drohte. Daraufhin habe er (K. F.) zur Friedwahrung und damit der Reinstram an dem ennde widerumb geoffent werde, unser curfursten und fursten, daran gesessen, ire rennt frey haben und das gemein volkh sein narung darauf gewynnen mugen, den Hz. und seine Erben zum Verzicht bewogen. Er gestattet ihnen dafür, künftig in ihrer Stadt Düsseldorf, wo sie seit alter Zeit den Zoll erbeben, von jedem Zollfuder Wein weitere 6 Tournosen zu fordern. Ferner verleiht er ihnen zwei Landzölle, einen im Herzogtum Jülich, einen anderen im Bergischen Land. An den Landzollstätten dürfen von jedem Zollfuder Wein 1 fl. rh. und von anderer zollpflichtiger Ware eine Abgabe, nach soelicher merung und antzal ze rechnen, erhoben werden. Die Zölle dürfen im Umkreis einer Meile auch von denjenigen gefordert werden, die den Zoll zu umgehen versuchen. Die Bürger und zulennderen von Neuss dürfen allerdings an ihrem ausshaben nicht beeinträchtigt werden. K. F. gebietet allen Reichsuntertanen bei Strafe seiner und des Reiches schweren Ungnade und von 100 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte an die ksl. Kammer und den Hz. und dessen Erben, die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
An montag vor sannd Anndrees tag, des heiligen zwelfboten (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift d. 15. Jhs., begl. v. Willibald Harrer, HASt Köln (Sign. beiliegend bei HUA 3/14083) (15./16. Jh.).

Vgl. RTA MR 1 n. 857.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 716.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 717, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-11-27_2_0_13_7_0_11884_717
(Abgerufen am 28.03.2024).