Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 713 von insgesamt 846.

K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, er habe neulich gegen die Fährleute zu Köln wegen ihrer Mißachtung seines ihnen zugesandten ksl. Gebots einen ksl. Ladungsbrief ausgehen lassen1, gegen den jene, obgleich es sich um eine rein weltliche Angelegenheit handle, Appellation beim Papst eingelegt hätten, wozu Heinrich Bocholt von Dinslaken trotz seiner Pflichten, Gelübde und Eide, mit denen er ihm (K. F.) als ksl. bestätigter Notar verbunden sei, seinen Namen und sein Signet gegeben habe. Da sich Heinrich damit für sein Amt disqualifiziert hat, gebietet er ihnen seine Inhaftierung bis auf Weiteres, und zwar, ob er auch in sacros were, euch das daran nicht irren noch verhindern lasset, dann wir des von dem stul zu Rom sunder freiheit und erlauben haben und euch darumb gegen menigclich veranntwortten wellen.

Originaldatierung:
Am sybentzehenden tag des monets july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Mandatum notari halben (oberer Rand). - Presentatum domino Henrico Suderman burgimagistro anno 86, feria quinta Allexii (Juli 20) (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/10, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 695.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 708, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-07-17_1_0_13_7_0_11875_708
(Abgerufen am 19.03.2024).