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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. verleiht für sich und seinen Sohn Kg. Maximilian dem Hz. Wilhelm (IV.) von Jülich und Berg angesichts der kostspieligen Dienste seiner Vorfahren, seiner eigenen Mühen anläßlich der Entsendung Kg. Maximilians nach Brabant und Flandern und seines Angebots zum Beistand gegen seine (K. F.'s) Feinde einen Zoll zu Lülsdorf am Rhein, den auch seine männlichen Erben erheben sollen. Wenn sie dabei behindert werden, dürfen sie den Zoll nach Belieben anderswo auf ihrem Grund einrichten. Die Zollerhebung soll nach dem Beispiel des Eb. Hermann (IV.) von Köln verliehenen Zolls zu Linz erhoben werden, nämlich von jedem Zollfuder Wein 2 Gulden und ein ort eines Guldens, von 100 Maltern Weizen, Roggen oder anderem Getreide 6 Gulden, von einer Last Heringe 2 Gulden, von 100 tennen bortt 1 Gulden, von einem Seidentuch 14 Weißpfennige, von einem hundert Salz 12 Gulden, sowie von Butter, Käse, grun und Trockenfisch und aller sonstigen zollbaren Ware soviel wie in Linz üblich ist. Niemand soll seine Waren im Umkreis einer Meile um den Zoll herumführen, andernfalls die Hzz. das Recht haben, auch abseits der Zollstätte den Zoll zu erheben. K. F. verbietet allen Reichsuntertanen bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und von 100 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte an den jeweiligen Hz. und die ksl. Kammer, den Hz. und dessen männliche Erben in diesem Zoll zu behindern.

Originaldatierung:
An sambstag vor sannd Margarethen tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).; Eigenhändige Bekräftigung K. F.'s unter der Urk.: Nos Fridericus prelibatus prescripta recognoscimus profitemur et abrobamus (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Domstift, Rep. u. Hs. 7, fol. 186r-187r) (15. Jh.).

Zur Verleihung des Zolls zu Lülsdorf siehe Ennen, Geschichte der Stadt Köln, Bd. 3, S. 625.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 706, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-07-08_1_0_13_7_0_11873_706
(Abgerufen am 19.03.2024).