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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, als er jetzt nach Neuss gekommen sei, habe er von Bürgermeistern und Rat ebenda die von ihm und seinem Sohn Kg. Maximilian seit längerem betriebene Überstellung des Friedrich von Selbach aus langjährigem Gefängnis in seine Obhut verlangt1; doch hätten jene mit dem Hinweis, daß sie (Adr.) den Gefangenen zu rechte bey ine bekumert hätten, abgelehnt, dann aber auf sein Drängen den Gefangenen mit der Auflage ausgeliefert, er (K. F.) möge von ihnen (Adr.) eine Urkunde erwirken, in der sie für die Zukunft jeglichen Regreß ausschlössen. K. F. drückt die Erwartung aus, daß sie ihm und seinem Sohn zur Ehre und zum Dank das gegebene Versprechen einlösen werden, informiert sie von seinem Willen, die Neusser ggf. zu schützen und droht bei Nichtbefolgung Strafe an.

Originaldatierung:
An montag nach sannd Johanns Baptisten tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate der stat Coellenn (Adresse, Blattmitte). - Anno 86, 28. Junii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/10, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. zur Sache Chmel n. 7875.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 705, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-06-26_1_0_13_7_0_11872_705
(Abgerufen am 28.03.2024).