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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Greve und Schöffen des Hohen Gerichts zu Köln mit, die Kölner Bürgerin Sophie von Aa habe ihm angezeigt, ihr verstorbener Vater, Johann von Aa, habe ihr unter Schöffenbrief für eine beachtliche Geldschuld etliches Erbe bei den Kölner Helmschlägern angewiesen, welches ihm dort Heinrich Blitterswich mit Schöffenbrief verpfändet hatte. Diese Pfänder habe sie auch etliche Jahre ungestört besessen, bis Heinrich Blitterswich dieses Erbe vor dem Schrein, wo die gen. Schöffenbriefe geschrieben worden waren, ohne Rücksicht auf seine Verpflichtungen an einen anderen Kölner Bürger verkauft babe. Auf ihr Anrufen, er möge ihr als einer Waisen belfen, erklärt K. F. den Verkauf durch Heinrich Blitterswich für ungültig und befiehlt ihnen (Adr.) die Anerkennung der gen. Schöffenbriefe und die Beachtung der von der Stadt hierzu erlassenen Gesetze und Verordnungen wie auch die Wahrung des Schreinrechts, das er nicht nochmals in Unordnung sehen möchte.

Originaldatierung:
Am sechtzehenden tag des monets decembris (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/9, sub dato) (15. Jh.).

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Hendrik Baumbach, eingereicht am 01.10.2013.

Überlieferung:

Kop. HHStA Wien, RHR Antiquissima 1, fol. 14r.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 678, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-12-16_1_0_13_7_0_11844_678
(Abgerufen am 29.03.2024).