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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, er habe den Bericht des verstorbenen Gf. Gumprecht von Neuenahr als Subdelegierten des ksl. Kommissars über den Streit zwischen ihnen (Köln) und denjenigen, welche zwischen ihnen und der Gemeinde zu Köln Unruhe1 gestiftet haben, und zu denen auch ein Peter Hertel von Heidelberg gehört haben soll, zur Kenntnis genommen, darin aber nicht finden können, daß gen. Hertel ein Anführer des Aufruhrs gewesen sei; vielmehr habe er ihn als jemanden kennengelernt, der zum Dienst an der Stadt bemüht gewesen sei. Da sie (Adr.) schon früher Straffreiheit für alle Aufrührer mit Ausnahme der Anführer zugesichert haben, befiehlt ihnen K. F. auch im Hinblick auf das Alter und die Kinder des gen. Hertel, von jeglicher Feindschaft gegenüber jenem abzulassen und ggf. Klage am Gericht zu Bonn einzureichen, in dessen Geltungsbereich Hertel jetzt wohne und dem er sich auch stellen wolle.

Originaldatierung:
Am sechsundzweinczigisten tag des monets marcy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Mandat Herttel (oberer Rand). - Presentatum domino Johanni vam(me) Dauwe anno 85, feria quarta post Cantate, quarta maii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/9, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint sind wohl die Unruhen von 1481/82, vgl. H. 7 n. 648.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 668, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1485-03-26_1_0_13_7_0_11834_668
(Abgerufen am 29.03.2024).