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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. lädt Peter von Grünberg oder dessen Anwalt aufgrund der Appellation, welche die Brüder Goiskyn und Johann Frinck von Kaster gegen ein von Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln zu deren Gunsten gefälltes Urteil eingelegt hatten, peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Mandats bzw. auf den nächsten darauf folgenden Gerichtstag vor sich oder seinen Beauftragten, damit er sich vor den Klägern oder deren Anwalt verantworte. Bei Nichterscheinen wird weiterverhandelt.

Originaldatierung:
Am funfften tag des monets marcy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Ladung Frinck (oberer Rand). - [...] bot van Munster (Empfängervermerk ? auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/8, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 664, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-03-05_2_0_13_7_0_11830_664
(Abgerufen am 24.04.2024).