Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 652 von insgesamt 846.

K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln auf die Nachricht hin, daß sich einige aus der dortigen gemeinde ohne Rücksicht auf ihn, ihren rechten Herrn, mit Waffengewalt gegen sie (Adr.) empört hätten, so daß sie (Adr.) den Zoll, der ihnen nach dem vergangenen Krieg1 zur wirtschaftlichen Genesung verliehen worden war2, zusammen mit anderen, von seinen Vorgängern zu aufnemen und loblichem regiment bewilligten Rechten ruhen lassen mußten, unter Hinweis auf ihre Pflichten gegenüber ihm und dem Reich und unter Androhung schwerer Strafe und Ungnade, den Zoll entgegen dem Drängen der Gemeinde wiedereinzurichten und die statt in loblichem regiment, wie ir von allter heer getan haben, zu bewahren. Die Verhängung von Strafen für das Geschehene behält sich K. F. für die Zeit vor, da er seine merclichen geschefft abgeschlossen haben wird.

Originaldatierung:
Am achten tag des monets juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Rta Caspar Perenwert (Blattmitte). - Mandat stat Collenn (rechter Rand, zweites Drittel).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. HUANA 2/255), Perg., rotes S in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedr. an Ps.

Zu den Kölner Unruhen der Jahre 1481/82 siehe Groten, Gerhard vom Wasservas, S. 105ff. und Looz-Corswar em,Unruhen und Städteverfassung in Köln, S. 63ff.

Reg.: Mitt. StK 50, S. 64.

Anmerkungen

  1. 1Gegen Hz. Karl von Burgund.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 479 u. n. 532.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 648, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-06-08_1_0_13_7_0_11814_648
(Abgerufen am 29.03.2024).