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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln auf Klage seines Dieners Hermann Eisvogel, der im dritten Jahr von Richter und Schöffen des Hohen Gerichts zu Köln wegen etlicher tausend Gulden entgegen des Rats vertrag und im Widerspruch zur Bürgerfreiheit mit weltlichen und mit geistlichen Gerichten angegangen wird und dessen erdingt und erkaufft gut darüber hinaus trotz gegenteiligen ksl. Gebots1 von jenen verkauft worden sei, obwohl sich Hermann mehrmals vergeblich um Rechtsaustrag vor ihnen (Köln) erboten hat, binnen 6 Wochen und 3 Tagen nach Erhalt dieses Mandats dem Kläger gegen Richter und Schöffen zum Recht zu verhelfen, für die Wiederbeschaffung seiner Güter zu sorgen und ihn vor unrechtmäßigen Übergriffen zu schützen.

Originaldatierung:
Am funfften tag des monets juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Mand(at) Eisvogel (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/6, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 646.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 647, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-06-05_2_0_13_7_0_11813_647
(Abgerufen am 23.04.2024).