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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. lädt Bürgermeister und Rat der Stadt Köln, die sich gegenüber dem von Kff. Fürsten und gemeiner besamlung zu Nürnberg als Hilfe gegen den seine Lande angreifenden König von Ungarn beschlossenen Anschlag1, demzufolge sie nach schriftlicher Aufforderung zum vergangenen sannd Martins tag (November 11) zur Bereitstellung von 80 Mann zu Pferd und 80 zu Fuß verpflichtet waren2, ungehorsam erzeigt haben, und die damit der in gen. Mandat angedrohten Strafe verfallen sind, auf Antrag seines Kammerprokuratorfiskals peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Mandats bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich, wo auf Klage des Kammerprokuratorfiskals ihre Schuld oder Unschuld geklärt und ggf. ein Urteil gefällt werden soll. Auch im Falle ihres Nichterscheinens wird dann verhandelt.

Originaldatierung:
Am achtzehenden tag des monads decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: fehlt. - Hoc mandatum datum est domino Gois(wino) de Strailen, burgimagistro pro tempore, dominica decima februaris anni etcetera 82 (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/5, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Ein Regest der Vorladung Frankfurts vom 28. November 1481 bieten die Regg.F.III. H.4 n. 842.

Anmerkungen

  1. 1Der Nürnberger Anschlag vom 13. August 1481 findet sich bei Müller, Reichstagstheatrum 2 n. 574.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 638 u. n. 639.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 640, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-12-18_2_0_13_7_0_11806_640
(Abgerufen am 28.03.2024).