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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln mit, sein Sohn Ehz. Maximilian von Österreich und Burgund werde von dem Edlen von Rottenbach und dem Grafen von Virneburg aufgrund verschiedener (ungen.) Forderungen bekriegt, ohne daß eine friedliche Einigung ermöglicht worden wäre, der sich sein Sohn niemals widersetzt haben würde. Sie hätten damit wider die guldein bulle1, unnser kunigklich reformacion2 und den vierjerigen gesetzten und erstreckten friden3 verstoßen, weshalb K. F. den Adressaten bei ihren Pflichten gegenüber ihm und dem Reich und unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und Strafe befiehlt, das mercklich gelt und gut, das die beiden Friedensbrecher in der Stadt ligen haben sullen, bis auf Widerruf zu beschlagnahmen.

Originaldatierung:
Am sechsten tag des monets january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Arrest(acio) contra Rotembach und Viremberg (oberer Rand). - Presentatum anno 81, 2a martii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/5, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1MGH LL Fontes in us. schol., S. 73f. cap. XVII.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 27.
  3. 3Bekannt sind nur der vierjährige Landfrieden von 1471 Juli 24 (vgl. H. 7 n. 335) und dessen Verlängerung um weitere sechs Jahre (vgl. die Regg.F.III. H.4 n. 625).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 637, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-01-06_1_0_13_7_0_11803_637
(Abgerufen am 29.03.2024).