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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. mißbilligt, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Köln seinen Diener Johann von Rinszheim und dessen Ehefrau Bilgen zum Verzicht auf seine ihnen neulich wegen seiner (K. F.'s) Schulden mit ksl. Brief für ein Jahr gewährte Freiheit1 nötigten, befiehlt ihnen, diese und eine weitere2 auf ein Jahr laufende Befreiung bei der im zweiten Freibrief gen. Strafe, zuzüglich weiterer 30 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an Rinszheim und Ehefrau, zu respektieren, und verbietet ihnen jegliche Belästigung der Begünstigten.

Originaldatierung:
Am funffczehennden tag des monets julii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Mandatum Rinszheim der schuld halber (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 13/1, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 614.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 615.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 616, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-07-15_3_0_13_7_0_11782_616
(Abgerufen am 28.03.2024).