[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7
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K. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln, die in der Frage der Verwaltung des Kölner Stifts zusammen mit anderen einen Schiedstag zwischen Ldgf. Hermann von Hessen und Eb. Ruprecht vereinbart haben, an der von ihm seinerzeit im Beisein des päpstlichen Legaten vorgenommen Ernennung des Ldgf. zum Gubernator des Kölner Stifts1 keinen abpruch zu tun.
- Originaldatierung:
- Am vierzehennden tag des monads septembers.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen, unsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate unserer und des heiligen reichs stat Collenn (Adresse, Blattmitte). - Anno 76, 9. octobris (Empfängervermerk auf der Rücks.).
Überlieferung/Literatur
Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/8, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.
Anmerkungen
- 1Vgl. H. 7 n. 509.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 7 n. 582, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-09-14_1_0_13_7_0_11748_582
(Abgerufen am 19.03.2024).