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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln sowie Greve und Schöffen des Hohen Gerichts daselbst in Anbetracht der Tatsache, daß Bürgermeister und Rat seine Mandate1 zugunsten Ludwigs von Loe mißachtet haben, so daß die Amtmeister sogar einen contract und verpuntnisse gegen Ludwig aufgerichtet und ihm bei Nichtbefolgung die Fernhaltung vom Amt angedroht haben, bei Strafe seiner und des Reichs Ungnade und von 50 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an Ludwig von Loe, sowie bei Verlust aller von ihm und dem Reich herrührenden Freiheiten und Privilegien, auf Loes Erfordern hin, an seiner Statt die Salzmeister und -messer als Übertreter des ksl. Gebots anzugreifen und bis zum Einlenken und der Aufhebung der Kontrakte und Beschwerungen festzuhalten.

Originaldatierung:
Am zehenden tag des monets septembr(is).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Saltzmuterambts halben, Colln (oberer Rand). - Anno 76, 7. augusti (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/8, sub dato), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 544, n. 576, n. 577.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 581, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-09-10_1_0_13_7_0_11747_581
(Abgerufen am 29.03.2024).