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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. antwortet Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln auf deren Anschreiben wegen der dortigen Arrestierung Erwins vom Stege, befiehlt ihnen, diesen in sicherer Verwahrung zu halten, und macht sie dafür haftbar, daß er die Stadt nicht verläßt. Bezüglich des Meinerzhagen, der von ihnen auf sein Betreiben hin unter der Bedingung, daß er ihnen die holländischen Briefe zuschicke, freigelassen worden ist1, befiehlt er ihnen, sich um die bisher noch nicht erfolgte Aushändigung der Briefe zu bemühen und sie ihm dann zuzuschicken.

Originaldatierung:
Am sonntag nach sant Margrethen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate unserer und des reichs stat Coellen (Adresse, Blattmitte). - Anno 76, 7. augusti (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/8, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

Erwin vom Stege, der ehemalige ksl. Münzmeister, war in Köln wegen seiner Schulden beim Kaiser inhaftiert worden. s. H. 7 n. 601.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 550.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 580, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-07-14_1_0_13_7_0_11746_580
(Abgerufen am 19.04.2024).