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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. antwortet Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln auf ihr Schreiben, sie wollten seiner schriftlichen Aufforderung zur Befreiung der zu seinem Bedarf von Johann von Rinsheim den Rhein abwärts zu führenden 200 Zollfuder Wein vom Kölner Zoll1 nicht entsprechen, ihre Haltung befremde ihn, weil er es doch gewesen sei, der ihnen diesen Zoll zu ergetzung ewrs darlegens gewährt habe2. Zumal Fürsten, Gff. und andere Zollinhaber am Rhein seinem Ansinnen bereits zugestimmt haben und im Falle ihrer weiteren Weigerung benachteiligt würden, befiehlt er ihnen abermals bei den in seinem früheren Schreiben angedrohten Strafen, die 200 Zollfuder Wein am Kölner und auch am Bonner Zoll, soweit die Kölner an diesem beteiligt sind, zollfrei passieren zu lassen und ihre Zöllner anzuweisen, Johann von Rinsheim das bereits eingeforderte Geld wieder zurückzugeben.

Originaldatierung:
An freitag sannd Symons und sannd Judas abennd.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen, unsern und des reichs liben getrewen, burgermeisteren und rate der statt Collen (Adresse, Blattmitte); Anno 75, 8. novembris (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org., im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/6, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 557.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 479 u. n. 532.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 562, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-27_1_0_13_7_0_11728_562
(Abgerufen am 17.04.2024).