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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. der als röm Kaiser und oberster Vogt und Fürseher der Kirche Ldgf. Hermann von Hessen zum Gubernator und Regenten des Kölner Stifts bestellt hatte1, ordnet zu dessen Unterstützung und zum Abbau der Stiftsschulden an, der Ldgf. solle von den beiden Zöllen in Bonn und Andernach alljährlich gegen Quittung 5000 fl. rh. und die Stadt Köln in Abschlag der 99 600 fl. die ihr der gen. Gubenator sowie Dechant und Kapitel des Kölner Domstifts schulden2, 6000 fl. rh. entnehmen. Vom verbleibenden Rest sollen Gf. Philipp von Virneburg gemäß der ihm gegebenen Verschreibung sowie die renntner und anderen Gläubiger zufriedengestellt werden. Bei geringeren Zolleinnahmen seien andere unverpfändete Stiftsgüter - ausgenommen der Zoll zu Linz - zur Begleichung der Schulden heranzuziehen. Die Einnahmen beider Zölle sollen in einer Truhe mit 4 Schlössern gesammelt werden, von deren Schlüsseln einen er (K. F.) selbst oder sein Beauftragter, einen der Ldgf. den dritten Dechant und Kapitel und den vierten die Stadt Köln verwahren werden. Der monatlich aufzuschließenden Truhe soll nur soviel Geld entnommen werden, wie oben vorgesehen ist. Gubernator, Dechant und Kapitel sollen mit Willen des Papstes oder seines Legaten die geistliche Jurisdiktion des Stifts ausüben. K. F. gebietet allen Reichsuntertanen bei Strafe seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer Pön von 1000 Mark Gold an die ksl. Kammer die Beachtung dieser Anordnungen.

Originaldatierung:
Am sechzehennden tag des moneds octobris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. Jo(hann) Waldner prothonotarius. etcetera. - KVv: Ordinancz (rechter Rand, zweites Drittel).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Domstift, Urk. 3/1776), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedr. an Ps. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. HUA 1039, Bd. 2, fol. 226r-227r) (17./18. Jh.).

Druck: Lacomblet, Urkundenbuch IV, n. 383.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 509.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 515 u. n. 548.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 558, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-16_1_0_13_7_0_11724_558
(Abgerufen am 28.03.2024).