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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. beklagt sich bei Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln, ihre rennttner hätten in Köln und Bonn von etlichen Fudern Wein, welche Johann von Rinsheim rheinabwärts führen sollte, Abgaben erhoben und damit gegen seine mehrfach schriftlich an sie (Adr.) ergangene Aufforderung1, 200 Zollfuder frei passieren zu lassen, verstoßen, während andere Rheinzollinhaber seinem Wunsch entsprochen hätten. Er befiehlt ihnen daher bei Verlust aller ihrer Privilegien, Rechte, Zölle etc. sowie bei einer Pön von 100 Mark Gold an die ksl. Kammer, den Wein zollfrei zu lassen und ihre rennttner zur Rückgabe des einbehaltenen Geldes aufzufordern.

Originaldatierung:
An suntag vor sannd Gallen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: [A.]m.d.[i.]p. - KVv: Den ersamen, unsern und des reichs lieben [getrewen], burgermeistern und rate der stadt Collen (Adresse, Blattmitte). - [Anno 75], 19. octobris (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/6, sub dato), Pap., rotes (wohl:) S 18 als Verschluß rücks. aufgedr. (starker Verlust beim Beschreibstoff, restauriert).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 529 u. n. 530.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 557, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-15_3_0_13_7_0_11723_557
(Abgerufen am 28.03.2024).