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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln unter Androhung schwerer Ungnade von neuem1, die alte Äbtissin von St. Cäcilien in Köln zur Räumung des kleinen Hauses, gelegen an die clawsen daselbs bey sannd Cecilien, welches er den swestern (aus dem ehemaligen Kloster Weiher) gegeben hatte2, aufzufordern und sie im Falle ihrer Weigerung gewaltsam zu entfernen. Auch sollen sie die gen. Schwestern gemäß dem früheren Auftrag in Besitz der ihnen überantworteten phiscerey, daselbs gelegen, schützen.

Originaldatierung:
An sonntag vor sannd Gallen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den ersamen, unsern und des reichs lieben getrewen, .. burgermeistern und rate der stadt Coellen (Adresse, Blattmitte). - Anno 75, 17. octobris (Empfängervermerk auf der Rücks.)

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/6, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 555.
  2. 2Wohl im Zusammenhang mit der Translation vom 21. August d. J. - Zu dieser siehe Jost, Das Weiherkloster bei Köln, S. 250f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 556, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-15_2_0_13_7_0_11722_556
(Abgerufen am 23.04.2024).