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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln in Anbetracht der Tatsache, daß der von ihnen auf ksl. Befehl arrestierte Meinerzhagen wegen seines Alters in der Haft sterben könnte, diesen gegen die eidliche Versicherung freizulassen, ihm (K. F.) binnen zweier Monate die die Holländer, Friesländer und andere betreffenden Briefe zu verschaffen oder sich andernfalls zur Fortsetzung der Haft am ksl. Hof einzufinden.

Originaldatierung:
An donerstag nach sand Gereons tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rate unnser und des reichs stat Coellenn (Adresse, Blattmitte). - Anno 75, 27. novembris (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/6, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 550, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-12_4_0_13_7_0_11716_550
(Abgerufen am 19.04.2024).