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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. erneuert aufgrund der Klage der Geistlichen der Kölner Diözese, ihnen seien von einigen Fürsten, Städten und Gemeinden widerrechtlich neue Lasten auferlegt worden, seine inserierte Urkunde von 1440 Mai 201, bestätigt aufs neue ihre kirchlichen Freiheiten und Gewohnheiten, darunter besonders das Recht, allwöchentlich für den Eigengebrauch Getreide mahlen zu dürfen, und zwar ohne die seit fast einem Jahr vom Rat der Stadt Köln widerrechtlich geforderten Abgaben zahlen zu müssen, und versetzt die Kirchen gemäß den capitulares Karls d. Gr. und seines Sohnes Ludwig in den früheren Stand ihrer Rechte. Er befiehlt dem Rat der Stadt Köln bei Strafe von 100 Mark Gold, zahlbar je zur Hälfte in die ksl. Kammer bzw. an die Geschädigten, nach Aufforderung durch die Geschädigten binnen Monatsfrist die von ihnen oder ihren Müllern unrechtmäßig geforderten Abgaben zurückzuerstatten. Wer künftig gegen die Bestimmungen der Privilegienbestätigung verstößt, verfällt den darin vorgesehenen Strafen. Jetzige und künftige Rheinzölle der Stadt Köln und auch fremde Zölle sollen den Rechten der Kölner Geistlichkeit keinen Abbruch tun.

Originaldatierung:
Secunda die mensis octobris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. Jo(hann) Waldner prothonotarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge in Lat. - Kop. (lat.): Transsumpt in einer Urk. K. Karls V. von 1530 Oktober 31, die ihrerseits als Notariatsinstrument des Cratho Leyten von Wetter, Kleriker der Kölner Diözese, Schreiber in der Kanzlei des Eb. von Köln, erhalten ist (de dato 1532 Januar 12), HASt Köln (Sign. St. Georg, Urk. 1/278). - Inseriert in einer Kölner Offizialatsurkunde von 1532 Januar 12, ausgefertigt von demselben Notar wie oben, HASt Köln (Sign. St. Kunibert 1/724). - Abschriften ebd. (Sign. Actus et processus 25, fol. 27r-33v, 62r-67v, 125r-128v) (17. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Bestand 1001, Alfter, n. 18, S. 117-121) (18. Jh.).

Druck: Lünig, Reichsarchiv 16 S. 606f. n. 178.

Reg.: Chmel n. 7016. Vgl. Mitt. StK 50, S. 107f., n. 438.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 539, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-02_1_0_13_7_0_11705_539
(Abgerufen am 29.03.2024).