Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 505 von insgesamt 846.

K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln unter Hinweis auf ihre Pflichten gegenüber ihm und dem Reich sowie bei Strafe seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer Pön von 50 Mark Gold, zahlbar in die ksl. Kammer, die frommen Jungfrauen von geistlichem ordentlichen leben (aus dem Kloster Weiher), die er als oberster Vogt der Kirche und geistlicher Personen zusammen mit dem päpstlichen Legaten in das Frauenkloster St. Cäcilien in Köln ordinirt habe1, in seinem und des Reiches Auftrag vor etwaiger Belästigung durch die bisherige Äbtissin oder jemand anderes zu schützen und bei der Verwahrung des heiligthumb(s) mit den cleinetten, ornamenten und andern guten daselbs mitzuhelfen.

Originaldatierung:
Am mittich sandt Bartholomeus abent, des heiligen zwelffboten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Colln (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/6, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Das geschah am 21. August 1475, s. Jost, Das Weiherkloster zu Köln, S. 250f.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 501, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-08-23_1_0_13_7_0_11667_501
(Abgerufen am 29.03.2024).