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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln bei Verlust aller ihrer Privilegien, Rechte, Zölle etc. die von seinen Gesandten vergeblich geforderte Übergabe der von Hz. (Karl) von Burgund erbeuteten Büchsen, Schiffe und anderen Beutestücke an den päpstlichen Legaten nicht länger zu verweigern, da er die Herausgabe versprochen habe und durch ihre Weigerung ihm, den Kff. und allen Reichsuntertanen beträchtlicher Schaden entstehen könne. Für den Fall, sie blieben ungehorsam, erklärt er sie hiermit den angedrohten Strafen verfallen und kündigt ihnen an, gemeinsam mit den Kff. Fürsten und Reichsuntertanen ohne weitere Ansage gegen sie vorzugehen.

Originaldatierung:
Am zwaintzigisten tag des monads junii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: fehlt. - Presentatum anno 75, 21. junii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/5, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Druck: Ulrich, Acten zum Neusser Kriege S. 134, n. 188 (teilweise).

Reg.: Mitt. StK 8, S. 35.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 496, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-06-20_2_0_13_7_0_11662_496
(Abgerufen am 19.03.2024).