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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln in Anbetracht der ihm von Gf. Wilhelm von Arenberg zugegangenen Nachricht, daß der vom französischen König entsandte Hauptmann mit seinen Truppen von Cron auf dem Wege zu ihm sei, die pünktliche Lieferung von Nahrungsmitteln in sein hiesiges Lager. Ferner trägt er ihnen die Abordnung von Fachleuten zur Beurteilung der Möglichkeit des Baus einer Rheinbrücke vor Ort auf, ordnet auf die Klagen der Stadt Neuss deren Verproviantierung und die Gewährleistung von feilem Kauf an, und befiehlt ihnen angesichts zu geringer Truppenstärke in der Stadt Neuss, alle ihre in Neuss gewesenen Leute vorläufig wieder dorthin zurückzuschicken.

Originaldatierung:
An freitag nach sand Veits tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. - KVv: Den ersamen, unsern und des reichs lieben getrewen, ... burgermaister und rate der stat Coelln (Adresse, Blattmitte). - Anno 75, 19. junii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/5, sub dato), Pap., rotes S 21 als Verschluß rücks. aufgedr.

Druck: Ulrich, Acten zum Neusser Kriege S. 128, n. 182 (teilweise).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 491, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-06-16_1_0_13_7_0_11657_491
(Abgerufen am 19.04.2024).