Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 488 von insgesamt 846.

K. F. weist die an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln gerichtete und ihm (K. F.) von diesen zur Kenntnis gebrachte schriftliche Forderung Johanns von der Horst, des Landdrosten von Dinslaken, die Kölner sollten den von den ksl. Söldnern auf des Reichs freiem Rheinstrom beschlagnahmten Wein an den zu seinem Amtsbereich gehörigen Johann Olligschläger und dessen Sohn Heinrich zurückgeben oder ersetzen, zurück, weil Johann und Heinrich in seiner (K. F.'s) Gegenwart des Versuchs für schuldig befunden wurden, den fraglichen Wein den Reichsfeinden zugedacht zu haben. Der Wein sei daher von ihm, den Kff. Fürsten und anderen zu Feindesgut erklärt und nach Köln geführt worden, wo er den Söldnern abgekauft und im ksl. Heer verbraucht worden sei. K. F. warnt Johann von der Horst davor, Reichsfeinde zu begünstigen, verbietet ihm, die Kölner, welche mit der Angelegenheit nichts zu schaffen hätten, zu behelligen, und befiehlt ihm, dafür zu sorgen, daß auch Johann und Heinrich Olligschläger ihre Forderungen an Köln zurücknehmen.

Originaldatierung:
Am mitwochen nach unsers lieben herrn fronleichnambs tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Joh(an) van d(er) Horst, dross(ert) zo Dynslaken (rechte Seite).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/5, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 484, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-05-31_1_0_13_7_0_11650_484
(Abgerufen am 28.03.2024).