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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. bestätigt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln den Erhalt ihres Schreibens bzgl. der von ihnen gegen Hz. (Karl) von Burgund bereitzustellenden Truppen. In Anbetracht der Lage befiehlt er ihnen unter Hinweis auf ihre Pflichten gegenüber ihm und dem Reich sowie bei Strafe des Verlusts aller ihrer Lehen, Zölle, Freiheiten und Privilegien, das Kriegsvolk, das sie auf den Steinen und in seinem Heerlager haben sollen, unverzüglich bereitzustellen; denn dann sei seine (unser) Stadt Köln vor den Feinden sicher. Auch sollen sie umgehend alle, die in Köln verweilen und in sein Heerlager gehören, zu ihm treiben.

Originaldatierung:
An dem heiligen pfingsttag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Den ersamen, unnsern und des reichs lieben getruen, burgermeister und ratte der stat Collen (Adresse, Blattmitte). - Anno 75, 15. maii (Empfängervermerk auf der Rücks.). - Domini imperatoris mandatum sub pena privationis ad mittendum populum addictum usque ad 4 m(ilia) (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/5, sub dato), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Köln und das Reich 3, fol. 50r) (15. Jh.).

Druck: Ulrich, Acten zum Neusser Kriege S. 112f., n. 156 (teilweise).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 467, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-05-14_2_0_13_7_0_11633_467
(Abgerufen am 29.03.2024).