[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7
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K. F. befiehlt allen Fährleuten auf dem Rhein zwischen Köln und Deutz, die Heinrich Stobe, dem er als röm. Kaiser und oberster Vogt des Stifts Köln wegen seiner Verdienste das nach dem Tode des Heinrich Key vakant gewordene Fähramt auf dem Rhein verliehen hatte1, trotz seines früheren Mandats2 nicht zugelassen hatten, bei Strafe der Amtsenthebung und einer weiteren Strafe für ihren Ungehorsam, Stobe binnen drei Tagen nach Erhalt dieses Mandats zu akzeptieren.
- Originaldatierung:
- Am sambstag vor dem sonntag Canntate.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i.
Überlieferung/Literatur
Org. im HASt Köln (Sign. Handel 722, n. 2), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Key, Heinrich, Inhaber eines Fähramtes auf dem Rhein
- Köln (Nordrhein-Westfalen), Stadt
- Rhein (Fluß)
- Stobe, Heinrich, Inhaber eines Fähramtes auf dem Rhein
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 7 n. 457, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-04-22_2_0_13_7_0_11623_457
(Abgerufen am 28.03.2024).