Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

Sie sehen den Datensatz 445 von insgesamt 846.

K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Aachen mit, er habe ihnen vor einiger Zeit schriftlich befohlen, Hz. (Karl) von Burgund künftig keinen Proviant mehr zugehen zu lassen und diejenigen, welche dies täten, zu hindern und das beschlagnahmte Gut zur Ehre von Kaiser und Reich zu verwenden1. Er habe nun aber gehört, daß sie dem Peter Elreborn, dem Daym von Wilre, dem Christian Schanternel und dem Winand von Kornelimünster (Munster), welche als Söldner der Stadt Köln in der Stadt Aachen liegen und gemäß seinem Befehl etliche Personen, die dem Hz. Proviant zuführten, gefangengesetzt und den Proviant beschlagnahmt oder vernichtet haben, das Verlassen der Stadt untersagt hätten, was er als Mißachtung seiner Person und als Hintertreibung seines widerstannds gegen den Hz. auffassen müsse, und gebietet ihnen bei Androhung seiner und des Reiches Ungnade und Strafe, das gegenüber den vier Knechten ausgesprochene Verbot wieder aufzuheben, und verbietet ihnen, selbst direkt oder indirekt gegen diese vorzugehen.

Originaldatierung:
An dornstag nach dem sontag Invocavit (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.). - KVv: Den ersamen, unsern und des reichs lieben getrewen, burgermeister und rat unser und des heiligen romischen reichs stul und stat Ache (Adresse nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StadtA Aachen (Sign. RA XVIII 51) (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 437 u. n. 438.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 441, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-16_1_0_13_7_0_11607_441
(Abgerufen am 19.04.2024).