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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. bekundet den Hzz. Gerhard und Wilhelm von Jülich-Berg sein Mißfallen darüber, daß sie trotz seiner zahlreichen Mandate1 und angedrohten hohen Strafen dem Hz. von Burgund und seinen Anhängern aus ihren Landen bzw. durch ihre Lande Proviant haben zukommen lassen. Er mißbilligt ferner, daß sie Bürgermeister und Rat der Stadt Köln dafür verantwortlich machen, daß der z. Z. in Kölner Gefangenschaft sitzende Georg Wandel aus Schwäbisch Gmünd und dessen Gesellen auf seine (K. F.'s) Anordnung hin einigen ihrer Leute den den Feinden zugedachten Proviant abgenommen und unter sich als Beute verteilt hätten. K. F. befiehlt ihnen daher nochmals unter Hinweis auf ihre Pflichten, Gelübde und Eide, mit denen sie ihm und dem Reich verbunden sind, und bei den in den früheren Gebotsbriefen genaunten Strafen, die Kölner wegen dieser Angelegenheit unbehelligt zu lassen und jegliche Verproviantierung der Feinde zu unterlassen.

Originaldatierung:
Am montag nach dem suntag Estomichi.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Mandat duc(ibus) Juliacen(sis) (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/3, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 437 u. n. 438.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 440, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-06_1_0_13_7_0_11606_440
(Abgerufen am 29.03.2024).