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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Köln an seine zum wiederholten Male ausgegangenen Gebotsbriefe1, gemäß denen bei schweren Strafen niemand dem Hz. von Burgund und seinen Helfern Proviant zugehen lassen dürfe und die Zuwiderhandelnden mitsamt ihrem Gut als seine und des Reiches Feinde behandelt werden sollen. Er befiehlt ihnen daher, ihren Söldner Georg Wandel aus Schwäbisch Gmünd und dessen Mitgesellen, welche etliche Leute des Hz. von Jülich-Berg, die den Hz. von Burgund aus den Ländern Jülich und Berg heraus verproviantieren wollten, aufgehalten und deren Pferde als Beute unter sich aufgeteilt hatten und die nun aufgrund einer Intervention des Hz. von Jülich und Berg bei ihnen um Leib und Gut fürchten müßten, bei Strafe seiner und des Reiches schweren Ungnade nicht länger zu behelligen. lm Gegenteil sollen sie alle, welche die Verproviantierung des Hz. von Burgund verhindern wollen, gewähren lassen. Dem Hz. von Jülich-Berg werde er jeglichen Regreß gegen sie (Köln) sowie gegen Georg Wandel und dessen Gesellen verbieten2.

Originaldatierung:
Am funfften tag des monads february.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Mandatum stat Coelen (oberer Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/3, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 437 u. n. 438.
  2. 2Vgl. H. 7 n. 440.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 439, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-05_3_0_13_7_0_11605_439
(Abgerufen am 29.03.2024).