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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln, die trotz seiner wiederholten Mahnungen und Strafandrohungen1 noch nicht gegen die Reichsfeinde, den Eb. von Köln und den Hz. von Burgund, ins Feld gezogen sind, um dort bis zu seiner Ankunft zur Entlastung der fromen ritterlichen lewte in Neuss Widerstand zu leisten, unter Hinweis auf ihre Pflichten, Gelübde und Eide, mit denen sie ihm und dem Reich verbunden sind, und bei Strafe des Verlusts ihrer Ehrenzeichen, ihres regiments, ihrer Zölle und sonstigen Einkünfte sowie aller ihrer Freiheiten und Privilegien, sich in Anbetracht der swindikeit der Feinde unverzüglich nach Erhalt dieses Mandats mit aller Macht zu Pferd und zu Fuß und mit allem Kriegsgerät zu den Steinen (b. Neuss) zu begeben. Er will ihnen einen seiner Hauptleute mit einem Banner und etlichen Truppen senden und, sobald die ihn in Andernach fesselnden Geschäfte erledigt sind, wahrscheinlich in Kürze, selbst mit seinem Heer zu ihnen stoßen.

Originaldatierung:
Am sambstag nach unnserer lieben frawen tag purificacionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Collen (oberer Blattrand). - Presentatum anno 75 sexta februarii (Empfängervermerk auf der Rücks.).

Überlieferung/Literatur

Org. im HASt Köln (Sign. Köln und das Reich 11/3, sub dato), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Köln und das Reich, fol. 47r, v) (15. Jh.).

Druck: Ulrich, Acten zum Neusser Kriege S. 54, n. 88 (teilweise).

Reg.: Mitt. StK 8, S. 14.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 7 n. 434 u. n. 435.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 436, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-04_3_0_13_7_0_11602_436
(Abgerufen am 29.03.2024).