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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 7

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K. F. grüßt Hz. Karl von Burgund mit den Worten si quam meritus sis, salutem, und bekundet seine Entschlossenheit, die von ihm belagerte Stadt (Neuss) zu entsetzen, wenn er nicht unverzüglich von seinem Plan ablasse, von dem K. F. sagt. Tibi re vera ab ineunte aetate per ignaviam ac vana ingenia ingens desiderium fuit, Germaniam subigere ac Romanum imperium vendicare. Unzufrieden mit den Grenzen seines Herrschaftsbereichs habe er den foedus humanae societatis verletzt, mit Heeresmacht seinen Vorteil gesucht und dabei Verwüstungen angerichtet, Blut vergossen, fremde Untertanen unterjocht, viele Städte zerstört, Länder besetzt und wie Eigentum behandelt und zahlreiche Fürsten, Hzz. und Edle gefangengenommen. K. F. weist auf die Macht, die Wehrkraft und den Wehrwillen Alemannorum et totius Romani imperii hin und gibt zu bedenken, daß die Finanzmittel des Adressaten bereits durch eine einzige, relativ unbedeutende Stadt (Neuss) strapaziert seien. Die Uneinigkeit der Reichsfürsten werde ihm nicht nutzen; denn jene würden zum Wohl des Reiches in ihren Rivalitäten zurückstecken und ihn als einen hostis communis bekämpfen. Wenn er sich inter Germanos einen Namen machen wolle, könne dies nicht mit Geld und Waffen, sondern allein durch officium und fides geschehen. Sein in diesen Tagen artikulierter Wille, im Kölner Bistumsstreit zu vermitteln, bestehe nur zum Schein; in Wirklichkeit strebe er nach den reichen Zolleinnahmen des Stifts und wolle den Eb. nicht vor seinen Feinden schützen, sondern diesen den Seinen entfremden1. Der Papst habe ihm (Adr.) vor wenigen Tagen aufgrund falscher Informationen den Schutz des Stifts anvertraut, dann aber, eines Besseren belehrt, seinen legatus de latere Markus (Barbus, Kardinalpriester) von St. Markus2 zu ihm entsandt, den er aber nicht empfangen habe, um sich nicht vom Krieg fernhalten zu lassen und die päpstlichen Schreiben, in denen ihm und dem Kölner Eb. der Bann angedroht werde, nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen. Da er (Adr.) sich nicht zurückziehe und seine Vasallenpflichten gegenüber ihm (K. F.) und dem französischen König nicht einhalte, befinde er ihn für einen fastuosum, turgidum rebellem und kündigt an, ihn sowohl in Alemania superiori wie auch intra oras maritimas freti vertreiben zu wollen, um einen allgemeinen Frieden aufzurichten, ut aurea secula renasci videantur, ut pardus cum agno et vitulus cum leone habitent, ut gladii vertantur in falces, in vomeresque atque ligones redeat se ferrum.3 K. F. fordert ihn aber nochmals zur Aufgabe seines Planes binnen kurzem auf und schließt mit den Worten:

Originaldatierung:
Vale, si nos valere optas. Tertia decembris (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge in Lat. - Kop.: Abschrift im HASt Köln (Sign. Bestand 1001, Alfter, n. 12, S. 314-317) (18. Jh.).

Reg.: Chmel n. 6937 (Teildruck).

Anmerkungen

  1. 1Hierzu und zum Folgenden siehe Diemar, Reichskrieg gegen Hz. Karl von Burgund, S. 314ff. u. Schmitz, Der Neusser Krieg, S. 24f.
  2. 2Die Vorlage hat irrtümlich: sancte Marie. Vgl. aber Eubel, Hierarchia catholica, Bd. 2, S. 15 u. 63.
  3. 3Diese Wendungen nach dem AT, s. bes. Js. 2, 4 und 11, 6 sowie Mich. 4, 3.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 7 n. 424, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-12-03_1_0_13_7_0_11590_424
(Abgerufen am 19.04.2024).